Duldungsanordnung
Die Behörde erlässt gegen eine Person einen Verwaltungsakt, der diese zu einem bestimmten Handeln verpflichtet. Die Person kann aber dem Verwaltungsakt nicht entsprechen, da die Vornahme in Rechte eines Dritten z.B. des Nachbarn eingreifen würde. Erst wenn die Behörde eine Duldungsanordnung gegenüber dem Dritten trifft, kann der ursprüngliche Verwaltungsakt vollstreckt werden.
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