Absendefrist für die Vergabeunterlagen (VOB 2009)
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 in kürzest möglicher Frist; Bei Beschränkter Ausschreibung nach Offentlichem Teilnahmewettbewerb an alle ausgewählten Bewerber am selben Tag, Abs. 2.
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 in kürzest möglicher Frist; Bei Beschränkter Ausschreibung nach Offentlichem Teilnahmewettbewerb an alle ausgewählten Bewerber am selben Tag, Abs. 2.
Kommentare