Absendung der Bekanntmachung § 17 (VOB 2006)
§ 17a: Tag der Absendung bei europaweiter Aus-schreibung ist nachzuweisen, inländische Veröffentlichung nicht vor Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG. Für die Bekanntmachung sind entsprechende Muster zu verwenden.
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